A. Klage in USA angedroht?
- Docket bei zuständigen Bundesgerichten, einzelstaatlichen Gerichten überwachen; Akteneinsicht nehmen.
- Zustellungsprüfung: Haager Übereinkunft; Supreme Court-Alternativen.
- Klagedrohung mit behaupteten Torts / unerlaubten Handlungen nach materiellem US-Recht: Handlungsort oder Erfolgseintritt in Deutschland?
- Negative Feststellungsklage zur Vermeidung der US-Klage, Verteidigung im rechtssichereren und kostenvorhersehbareren Rahmen deutschen Rechts?
- Greift Schiedsklausel? Vorteil: Nicht Kosten, sondern Prozess ohne Geschworene, Öffentlichkeit.
- Gerichtsstandsklausel? Rechtswahlklausel?
- Reisen in den USA: Droht Festnahme oder Zustellung einer Klage?
B. Klage in USA eingereicht?
- Litigation Hold: zwingend.
- Abwehrplanung, erste Fristen.
- Schutzschrift gegen Zustellung abhängig von materiellem und prozessualem amerikanischen Recht und deutschem Verfassungsrecht.
- Zustellungsanweisungen für Empfangspersonal.
- Keine unbedachte Empfangsbestätigung!
- Interne Aufklärung: Discovery, Ausforschungsbeweisverfahren mit Interrogatories (Fragenkatalog), Depositions (Vernehmungen).
- Datenschutz gegen Klägerziele abwägen: Ausforschung von Geschäftsgeheimnissen unter behaupteter Verletzung des neuen Defend Trade Secrets Act?
C. Clemens Kochinke anrufen
- Korrespondenzanwalt mit Sitz in den USA.
- Spricht deutsch.
- Empfiehlt bei Bedarf andere Spezialisten.
- Kontaktdaten aller Parteien für Conflicts Check zusenden.
- Mandatsvertrag folgt Conflicts Check.
Der US-Prozess lesen, 14 Seiten, gratis PDF._____________
© 2011-19 Rechtsanwalt i.R. i.R. Clemens Kochinke, MCL, Attorney at Law, Washington, DC, USA